Stiftungen hier: Stiftungssatzungen

Ziel der gemeinnützigen Errichtungsstiftung Bauakademie ist der Wiederaufbau der Bauakademie von Karl Friedrich Schinkel, die im Zweiten Weltkrieg beschädigt und später abgerissen wurde, an ihrem ursprünglichen Standort gegen­über vom Berliner Schloss in ihrer historischen Gestalt und deren Nutzung als Internationales Zentrum für die verantwor­tungs­bewusste Gestaltung von Lebens­räumen. Dort sollen u.a. die Ideen von Schinkel und Beuth in den inter­disziplinären und gestal­tungsrelevanten Gebieten des Planens, Bauens und Betreibens von baulichen Anlagen fortentwickelt und gegebe­nenfalls das Werk Schinkels dokumentiert werden.
Das Gründungskapital beträgt zunächst 100.000,00 Euro.  Es soll in 2 Schritten aufgebracht werden.Sofern das Gebäude ausschließlich aus Stiftungsmitteln finanziert wird, können Zustiftungen bis zur Höhe von 48 Mio. Euro erforderlich werden. 

Die Satzung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bezieht sich auf den Wie­deraufbau der Bauakademie. Der zweite Abschnitt betrifft die späteren Betriebskosten. Prophylaktisch wurde – wie in der Satzung der Errichtungsstiftung vorgesehen – bereits deren zweiter Teil in die Satzung einer rechtsfähigen Verwal­tungsstiftung gewandelt („Neue Bauakademie“).

Aus den Erträgen der Verwaltungsstiftung „Neue Bau­akademie“ sollen die späteren Betriebskosten der Insti­tution „Neue Bau­aka­demie“ mitfinanziert werden. Das Gründungs­kapital dieser selbständigen Stiftung soll zunächst ebenfalls Euro 100.000,00 betragen. Für die Verwaltungsstiftung „Neue Bauakademie“ sind je nach Aufgaben­umfang weitere Zu­stiftungsmittel zwischen etwa 15 bis rd. 40 Mio. Euro erfor­derlich.
Die zuständigen Behörden haben zu den Stiftungssatzungen positiv Stellung genommen. Die Gremien der Errichtungs­stiftung Bauaka­demie (Vorstand / Aufsichtsrat / Kuratorium) wurden bestellt, und der erste Abschnitt des Gründungs­kapitals steht zur Verfügung.

Das Finanzamt für Körperschaften I (Berlin) hat für die nicht rechtsfähige Errichtungsstiftung zunächst vorläufig die Gemein­nützigkeit erteilt, was bei Neugründungen üblich ist. Die Errichtungsstiftung Baukademie wirbt zunächst für die Aufnahme von Zustiftungsmitteln. (Bitte lesen Sie in der rechten Spalte weiter.)

Auszug aus der Errichtungsstiftung Bauakademie

Die Stiftung soll u.a.

  1. Symposien in künstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung zur Unterstützung der Arbeit bauspezifischer Verbände, Vereine, Uni­versitäten und Hochschulen durchführen, wobei die Vermittlung von Innovationen in den gestaltungsrelevanten Disziplinen des Bauens einzubeziehen sind;
  2. die hochrangige Weiterbildung von Architekten und Ingenieuren übernehmen;
  3. in Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen die Dok­torandenausbildung in „Graduierten Kollegs“ mit dem Schwer­punkt, den urbanen Wandel mit neuen Ideen und Konzepten im Kontext ökologischer und ökonomischer Optimierungen zu be­wältigen, übernehmen, wobei die Ausbildung auf eine hochrangige Forschungs- und Führungskompetenz in Wirtschaft, Verwaltung und Politik auszurichten ist (Wissenschaft und Forschung);
  4. direkt oder von ihr gehaltenen Tochterunternehmen die Fortbil­dung des gewerblichen Nachwuchses für die bauausführende Wirtschaft übernehmen;
  5. temporäre Ausstellungen, die im Zusammenhang mit Schinkels Werk sowie dessen Schülern und den Auswirkungen auf Gegen­wart und Zukunft stehen, organisieren und führt sie gegebenenfalls unter Einschaltung Dritter durch (Architektur­forschung).

Eine Informationsbroschüre zur Errichtungsstiftung Bauakademie kann beim Förderverein Bauakademie angefordert werden; die Broschüre ist auch über diese Homepage abrufbar (pdf-Datei - bitte hier anklicken -).  

Weitere allgemeine Informationen siehe auch InfoRapid Wissensportal - bitte anklicken -  - -