Geschichte des Baues
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Statement Wiederbegründung
der Institution Bauakademie
Geschichte der Institution Bauakademie
- 1770 Einrichtung des ‘Oberbau-Departements’ als oberste Kontrollbehörde
Preußens für staatlich finanzierte Bauten.
- 1799 Gründung der ‘Allgemeinen Bau-Unterrichtsanstalt für
alle königlichen Provinzen’ als zentrale Ausbildungsstätte
Preußens für Architekten und Bauingenieure; der Akademie
der Künste angegliedert und vom Oberbaudepartement geleitet.
- 1800-1806 Sitz von Allgemeiner Bauschule und Oberbaudeputation in
der von Heinrich Gentz entworfenen Neuen Münze am Werderschen
Markt;
- 1806 Umzug der Bauakademie in die Zimmerstraße 25.
- 1836 Umzug in das von Karl Friedrich Schinkel entworfene Gebäude
am Kupfergraben; das Bauprogramm war gemeinsam mit Peter Christian
Beuth (1831-1849 Direktor der Allgemeinen Bauschule, zugleich Leiter
des Gewerbeinstitutes) entwickelt worden.
- 1879 Bauakademie und Gewerbeakademie werden in der neu gegründeten
Technischen Hochschule Charlottenburg, der späteren Technischen
Universität Berlin, vereinigt.
- 1951 Gründung der ‘Deutschen Bauakademie’, ab 1972 ‘Bauakademie
der DDR’. Sie sollte oberste wissenschaftliche Einrichtung für
den Städtebau und das gesamte Bauwesen der Deutschen Demokratischen
Republik sein. In den 70er und 80er Jahren ist sie als Zentrum der
Bauforschung ausgebaut worden und war mit dem DDR-Baugeschehen sehr
eng verbunden.
- 1990-1991 Der Wissenschaftsrat setzt zur Evaluierung der Institute
der ‘Bauakademie der DDR’ eine Arbeitsgruppe ‘Bauforschung und Architektur’
ein, der außer den Mitarbeitern des Wissenschaftsrates auch
Sachverständige aus den neuen Bundesländern und dem Ausland
angehören. Die ‘Bauakademie der DDR’ wird auf Empfehlung des
Wissenschaftsrates aufgelöst. (Wissenschaftsrat. Stellungnahmen
zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen der ehemaligen
Bauakademie der DDR. Köln 1992)
- Eine ausführliche Bibliographie (4.695 Titel) der Bauakademie-Arbeiten
wurde 1993 veröffentlicht: BQG Bauakademie. Bauinformation. Bibliographie
Bauwesen, Architektur, Städtebau. Veröffentlichungen der
Bauakademie 1951 bis 1991. Bearb. von Wolfgang Tripmacker. München:
Verlag K. G. Saur.
- 1992 Auf der Constructa in Hannover wird über den Sinn
einer möglichen Neugründung einer Bauakademie diskutiert.
(Pro Bauakademie. Argumente für eine Neugründung. Dokumentation
der Diskussion auf der Constructa ‘92 am 8. Februar 1992 in Hannover.
Bearb. Erhard Weiss u. a., hrsg. von der Senatsverwaltung für
Bau- und Wohnungswesen Berlin, Oktober 1992), Tendenz des Symposions:
positiv. Aussichten: seinerzeit unrealistisch.
- 2005: Veröffentlichung des Statements der „Arbeitsgemeinschaft
Nutzung und Finanzierung / Neue Bauakademie“ des Fördervereins
Bauakademie (siehe Rekonstruktion und Nutzung) zur Wiederbegründung
der Institution Bauakademie (Wissenschaftsakademie, Ausbildung)
- 2008: Auf dem 2.Symposion des Fördervereins Bauakademie am
17.10.2007 mit Vertretern Berliner Universitäten, Fachhochschulen
und Verbänden des Baubereichs bezüglich des Wiederaufbaus
und der künftigen Nutzung des Gebäudes der Bauakademie durch
die neu zu begründende Institution Bauakademie als internationales
Zentrum für die verantwortungsbewußte Gestaltung von Lebensräumen
(bitte hier klicken) wurde empfohlen,
eine Stiftung zu gründen.
Der Förderverein erarbeitete zunächst die Satzung der unselbständigen „Errichtungsstiftung Bauakademie“. Sie besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist als so genannte Verbrauchsstiftung konzipiert. Dieser Teil wird zunächst mit einem Gründungskapital von 100.000,00 Euro ausgestattet. Durch Zustiftungen soll das Stiftungsvermögen auf rd. 45. Mio. Euro aufgestockt werden. Mit den Stiftungsmitteln kann der Investor die Baukosten des Gebäudes finanzieren.
Aus den Erträgen des zweiten Teils der „Errichtungsstiftung Bauakademie“ sollen die späteren Betriebskosten der Institution „Neue Bauakademie“ mitfinanziert werden. Die dazu erforderliche Wandlung in die selbständige Kapitalstiftung „Neue Bauakademie“ wurde im Frühjahr 2009 durch Errichtung der Satzung vorgenommen. Das Gründungskapital der selbständigen Stiftung soll zunächst ebenfalls 100.000,00 Euro betragen. Für die Betriebsstiftung „Neue Bauakademie“ sind weitere Zustiftungsmittel in Höhe von rd. 40 Mio. Euro erforderlich. Die zuständigen Behörden haben zur Satzung der selbständigen Betriebsstiftung „Neue Bauakademie“ positiv Stellung genommen.
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